Der Beitrag beschreibt das Dienstrecht derjenigen drei Internationalen Organisationen, die ausschließlich von der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurden, nämlich des Deutsch-Französischen Forschungsinstituts Saint-Louis, des Deutsch-Französischen Jugendwerks und der Deutsch-Französischen Hochschule. Zum besseren Verständnis der Besonderheiten des Dienstrechts der jeweiligen Organisation wird auch deren Entstehungsgeschichte skizziert. Anschließend wird erörtert, ob die personalrechtlichen Regelungen dieser Internationalen Organisationen mit dem Recht der EU zu vereinbaren sind.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "ZESAR" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "ZESAR" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.