Der Beitrag beschreibt das Dienstrecht derjenigen drei Internationalen Organisationen, die ausschließlich von der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurden, nämlich des Deutsch-Französischen Forschungsinstituts Saint-Louis, des Deutsch-Französischen Jugendwerks und der Deutsch-Französischen Hochschule. Zum besseren Verständnis der Besonderheiten des Dienstrechts der jeweiligen Organisation wird auch deren Entstehungsgeschichte skizziert. Anschließend wird erörtert, ob die personalrechtlichen Regelungen dieser Internationalen Organisationen mit dem Recht der EU zu vereinbaren sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-09 |
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