Die arbeitsrechtlichen Entscheidungen des EuGH sind oft kritisiert worden. Geradezu legendär in diesem Zusammenhang sind die EuGH-Urteile in der Rs. Christel Schmidt und der Rs. Mangold. Im Folgenden werden jedoch nicht einige der umstrittenen Entscheidungen analysiert, sondern der Aufsatz geht der grundsätzlichen Frage nach, ob der EuGH als Institution im Hinblick auf seine Struktur und seine Verfahrensweise optimal dafür gerüstet ist, überzeugende arbeitsrechtliche Urteile zu fällen. Für diejenigen Bereiche, die nach Ansicht des Verfassers an strukturellen Mängeln leiden, werden dann Verbesserungsvorschläge aufgezeigt.
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