Die kürzlich ergangene Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung (BAG, Beschl. v. 13.9.2022 – ABR 22/21)) hat gezeigt, dass sich das Arbeitszeitrecht in einer Umbruchsituation befindet. Die Arbeitswirklichkeit zeichnet sich durch das Bestreben aus, Beschäftigungsbedingungen zunehmend zu individualisieren. Dies provoziert Konflikte mit den Bestimmungen des Arbeitszeitrechts, die auf den ersten Blick nur geringe Spielräume zur Flexibilisierung zu bieten scheinen. Die viel beachtete Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitszeitbegriff – insbesondere in Fällen der Rufbereitschaft – wirft die Frage auf, inwiefern sie auf andere Fallgruppen übertragbar ist. Zugleich birgt sie durch das Postulat einer „Gesamtbeurteilung“ hinreichendes Potenzial zur fallgruppenorientierten Ausdifferenzierung durch die mitgliedstaatlichen Gerichte. Dieser auf zwei Teile angelegte Beitrag analysiert aktuelle, kontrovers erörterte Problemstellungen des Themas Arbeitszeit. Den Auftakt bildet eine Betrachtung tradierter Grenzfragen des Arbeitszeitbegriffs.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-03 |
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