Beweiserleichterungen sind ein probates Mittel, um einen effektiven Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Lässt sich die Ungleichbehandlung selbst, also die objektive Schlechterstellung einer Person, meist noch relativ einfach feststellen, sieht dies hinsichtlich der subjektiven Benachteiligungskomponente, also dem Nachweis der Motivation, dass die Ungleichbehandlung wegen eines verpönten Merkmals vorgenommen wurde, regelmäßig anders aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-07 |
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