Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse gehören in der globalisierten Welt zum Alltagsgeschäft. Neben der individualarbeitsrechtlichen Fragestellung, nach welchem Recht sich das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers richtet, muss bei Bestehen eines Betriebsrats in Deutschland immer geprüft werden, ob dieser für den (teils) im Ausland tätigen Mitarbeiter zuständig ist. Dies ist anhand von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien in jedem Einzelfall zu beurteilen. Hinsichtlich der in deutschen Betrieben tätigen sog. V. I. E. (Teilnehmer eines von der französischen Regierung geförderten internationalen Freiwilligenprogramms) gibt es bisher weder Rechtsprechung noch Literatur zu der Frage, ob der Betriebsrat für diese zuständig ist. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Problematik und gibt Lösungsvorschläge für die Praxis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-04 |
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