Die Alterssicherungssysteme der Mitgliedstaaten sind überwiegend Beschäftigtensysteme; versichert werden die Beschäftigten und alle (oder einige) Selbstständigen. Ziel der Koordinierung durch das Unionsrecht ist es, die Freizügigkeit zu fördern und Nachteile zu vermeiden, die sich durch eine Beschäftigung in mehreren Staaten ergeben können. Derartige Nachteile können insbesondere für Personen entstehen, die in einem Staat mit einer Beschäftigtenversicherung wohnen, aber in einem Staat mit einem Wohnsystem beschäftigt sind; auch diese Nachteile werden durch das Unionsrecht vermieden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-04 |
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