Es gehört zu den Merkwürdigkeiten des deutschen Arbeitszeitrechts, dass elementare Fragen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung wie die Berechnung der höchstzulässigen Arbeitszeit innerhalb des Werktages oder innerhalb der vom Arbeitszeitgesetz geregelten Ausgleichszeiträume für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit nicht eindeutig geregelt sind. Die entsprechenden Bestimmungen sind deshalb eine Quelle für Auslegungszweifel und Rechtsunsicherheit auf Seiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und der beteiligten Interessenvertretungen (Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen).
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