In diesem Beitrag soll untersucht werden, weshalb internationale Organisationen, die meistens Arbeitgeber und autonome Sozialversicherungsträger zugleich sind, die Europäische Sozialcharta in ihrem Verhältnis zu ihren Bediensteten beachten sollten. Es wird auch skizziert, auf welche Weise diese Beachtung konkret wirksam werden könnte. Zwei wichtige Umstände legen diesen Ansatz nahe: a) Die Strenge, mit welcher die höchsten Gerichte Europas die Gerichtsbarkeitsgrenzen eng definiert haben – die insbesondere in den letzten 10 Jahren sehr eng definierte Gerichtsbarkeit hat dazu geführt, dass Bedienstete und Verwaltungen internationaler Organisationen letztendlich in hermetisch abgeschotteten Rechtsräumen zurechtkommen müssen, b) Die Aufmerksamkeit, mit der verschiedene Organe des Europarates die rechtlich problematische Situation internationaler Organisationen und ihrer Bediensteten insbesondere seit 2014 gewürdigt haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-05 |
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