Die Rückverlagerung von Tätigkeiten von einem Subunternehmer in das Unternehmen des Auftraggebers (Backsourcing) wirft aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage auf, ob es sich dabei um einen Betriebsübergang i. S. d. Richtlinie 2001/23/EG handelt. Der EuGH hatte sich jüngst in der Rs. ADIF (ZESAR 2016, 230 ff. – in diesem Heft) mit genau dieser Frage zu befassen. Grund genug, sich der Thematik einmal vertieft anzunehmen.
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