Die Rückverlagerung von Tätigkeiten von einem Subunternehmer in das Unternehmen des Auftraggebers (Backsourcing) wirft aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage auf, ob es sich dabei um einen Betriebsübergang i. S. d. Richtlinie 2001/23/EG handelt. Der EuGH hatte sich jüngst in der Rs. ADIF (ZESAR 2016, 230 ff. – in diesem Heft) mit genau dieser Frage zu befassen. Grund genug, sich der Thematik einmal vertieft anzunehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-06 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.