Die Andersen-Entscheidung des EuGH hat Zweifel an der bisherigen Sozialplanpraxis in Deutschland aufgeworfen. Daran wird voraussichtlich auch eine neuerliche Vorlage an den EuGH durch das ArbMünchen nichts ändern, da dieser Vorlage eine extreme Fallgestaltung zu Grunde liegt (Abfindung in Höhe von 308.000 Euro). Deshalb soll im Folgenden versucht werden, die europarechtlichen Vorgaben etwas grundsätzlicher herauszuarbeiten und daran die üblichen Sozialplanklauseln für rentennahe Jahrgänge zu messen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-03 |
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