Die bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. angegliederte Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland hat im Rahmen ihrer Aufgabenstellung betroffene Personen, Arbeitgeber und die deutschen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Anwendung des über- und zwischenstaatlichen Rechts der Sozialen Sicherheit zu unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass die dazu notwendigen Feststellungsverfahren zügig durchgeführt und die Ansprüche der versicherten Personen und Träger gesichert werden. Die Mitarbeit ausländischer Partnerverbindungsstellen und Institutionen der Sozialversicherung ist dabei zwingend notwendig. In der Praxis besteht nicht immer Einvernehmen mit diesen Partnern über die Auslegung des zu beachtenden Rechts und der einzuhaltenden Verwaltungsverfahren. Mit einigen Partnern sind der Informationsfluss und das Erstattungsverhalten verbesserungsbedürftig. Externe und interne Projekte dienen dazu, Verwaltungsabläufe zu modernisieren, zu beschleunigen und zu vereinheitlichen. Die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland wird bei all dem regelmäßig mit bereits bekannten und neuen Problemen konfrontiert. Die vorliegende Abhandlung vermittelt in Ausschnitten einen Einblick.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-04 |
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