Das Beihilfenrecht als Teil des EU-Wettbewerbsrechts wirkt auch in das Arbeits- und Teile des Sozialversicherungsrechts hinein. Bestimmte Leistungen, die in Deutschland vor allem nach dem SGB III erbracht werden, verdienen insoweit eine besondere Betrachtung. Dieser Beitrag widmet sich den in der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung 2014 aufgeführten Ausbildungsbeihilfen und Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.