Nicht zuletzt durch aktuelle Entscheidungen des LAG Niedersachsen sowie des LAG Bremen ist die Frage, inwieweit unionsrechtliche Vorgaben einen besonderen Schutz befristet beschäftigter Arbeitnehmervertreter erfordern, erneut in den Fokus der obergerichtlichen Rechtsprechung gerückt. Hatte das BAG vor gut zehn Jahren bereits zum Erfordernis einer teleologischen Reduktion des § 14 Abs. 2 TzBfG für Betriebsratsmitglieder entschieden, hat das LAG Niedersachsen nunmehr in einem diese Frage betreffenden Verfahren die Revision, insbesondere im Hinblick auf europarechtliche Einflüsse zugelassen, sodass das BAG erneut die Möglichkeit zur Äußerung haben wird. Dieser Beitrag nimmt die zu erwartende Entscheidung des BAG zum Anlass, den europarechtlichen Hintergrund des Schutzes von Arbeitnehmervertretern und dessen Umsetzung in Deutschland näher zu beleuchten. Er untersucht insoweit die Frage, ob der nach nationalem Recht bestehende Schutz den unionsrechtlich geforderten Schutzumfang hinreichend umsetzt und ob das BAG die aufgeworfenen Fragestellungen dem EuGH vorzulegen verpflichtet ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.