Art. 18 i. V. m. Art. 12 EG als Schlüssel zur Teilhabe von arbeitsuchenden Unionsbürgern aus anderen Mitgliedstaaten an steuerfinanzierten Sozialleistungen in Deutschland
Die Unionsbürgerschaft und das mit ihr einhergehende Freizügigkeitsregime (RL 2004/38/EG) wirken auf das mitgliedstaatliche Sozialrecht ein. Maßgeblicher Akteur dieser Entwicklung war zunächst der Europäische Gerichtshof. Doch inzwischen entwickelt sich auch in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit eine rege Auseinandersetzung mit den vom Unionsbürgerschaftsrecht ausgehenden Transformationswirkungen. Diese neuere Judikatur betrifft vor allem Ausschlusstatbestände im SGB II. Sie bietet Anlass zur Kritik – sowohl der Rechtsprechung der Sozialgerichte wie der des EuGH.
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