Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die aktuelle Situation zur Darlegungs- und Beweislast nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes v. 14.5.2019, Rs. C-55/18 (CCOO) zur systematischen Arbeitszeitmessung wieder und analysiert mögliche Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei der Geltendmachung von Überstundenvergütung. Hierbei wird unter anderem auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Emden vom 20.2.2020 – 2 Ca 94/19 und vom 9.11.2020 – 2 Ca 399/18, des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6.5.2021 – 5 Sa 1292/20 und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.2.2021 – 8 Sa 169/20 eingegangen. Es soll die Frage geklärt werden, ob die neue, vom EuGH geforderte Arbeitszeitmessung Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-04 |
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