In der tagespolitischen Diskussion des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes wurde unlängst auf das Beispiel Dänemarks verwiesen – dort hätten geringer Kündigungsschutz, kurze Kündigungsfristen und die Obliegenheit, bei Arbeitslosigkeit jede zugewiesene Arbeit anzunehmen, zu einem nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit geführt. Der Gedanke ist nicht neu: In der wissenschaftlichen Literatur wird unter dem Schlagwort „Flexicurity“ seit längerem die in Dänemark zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verfolgte „aktivierende“ Arbeitsmarktpolitik beschrieben. Als Essentiale dieser als sehr erfolgreich bewerteten Politik wird dabei das Zusammenspiel eines durch den Gesetzgeber wenig regulierten und deshalb sehr flexiblen Arbeitsmarktes mit hohen sozialen Leistungen für Arbeitslose ausgemacht. Die meisten Beiträge beschränken sich freilich auf die bloße Feststellung, Dänemark hätte „den am wenigsten regulierten Arbeitsmarkt in der EU“ oder dort seien die „gesetzliche Regulierung von Arbeitszeit und Kündigungsschutz [sind] auf ein Minimum beschränkt.“ Deshalb soll hier das Recht der Arbeitsbeziehungen, das Kündigungsrecht, das Recht der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsmarktpolitik in den Blick genommen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-09 |
Seiten 67 - 76
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