In Spanien besteht keine Arbeitnehmermitbestimmung wie in Deutschland. Die Autoren stellen die verschiedenen Formen der Mitbestimmung in Spanien auf Unternehmens- und Betriebsebene dar. Dazu gehen sie nicht nur auf das spanische Gesellschafts- und Arbeitsrecht ein, sondern auch auf die Societas Europaea in Spanien und die geplante Societas Privata Europaea. Erstmals haben die Gewerkschaften in Spanien, das im ersten Halbjahr 2010 die EU-Ratspräsidentschaft ausübte, die Forderung nach einer Mitbestimmung auf Unternehmensebene erhoben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-05 |
Seiten 414 - 319
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: