Im Gefolge der seit 1.1.2014 bestehenden uneingeschränkten Freizügigkeit für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer ist eine heftige Diskussion entbrannt. Befürchtet wurde, dass der Zuzug aus diesen Ländern zu einer Belastung der Sozialleistungssysteme führe. Das im November vergangenen Jahres verkündete Urteil des EuGH in der Rs. Dano (abgedruckt in diesem Heft S. 129 ff.), das im Zentrum des nachfolgenden Beitrags steht, hat eine Klärung des Anspruchs auf Alg II von nichterwerbstätigen und nicht auf Arbeitsuche befindlichen EU-Bürgern gebracht. Eine Antwort für arbeitsuchende EU-Staatsangehörige steht aber noch aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-05 |
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