Seit 1996 wird die Entsendung von Arbeitskräften in der EU durch die RL 96/71/EG geregelt, wobei es in den Folgejahren intensive Debatten um die Frage gab, wie weitgehend Standards sein dürfen, die auf aus EU-Niedriglohnländern nach Westeuropa Entsandte angewandt werden. Insbesondere die Höhe der zwingenden Entlohnung war Gegenstand kontroverser Auseinandersetzungen. 2018 kam es mit Verabschiedung der RL 2018/957/EU zur Revision des Entsenderechts, insbesondere in Bezug auf die Entlohnung ist ein Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Die Entwicklung des EU-Entsenderechts wird vorliegend in Teil I eines zweiteiligen Beitrages nachgezeichnet und die wesentlichen Neuerungen, insbesondere im Bereich der Entlohnung, sowie die Umsetzung der RL-Bestimmungen ins deutsche Recht vorgestellt. Teil II des Aufsatzes beleuchtet die kollektivrechtlichen Fragen der Richtlinienrevision und erscheint in Heft 11./12.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-06 |
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