Obwohl mit dem Bürgergeldgesetz keine fundamentale Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende einher gegangen ist, werden die Leistungen des SGB II seither kontrovers diskutiert. Während manche unzureichende Regelsätze beklagen, sehen andere ein bedingungsloses Grundeinkommen, das zu wenig Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit biete. Dass der Rat 2023 eine Empfehlung für die angemessene Ausgestaltung von Mindestsicherungssystemen verabschiedet hat, die vielfältige Impulse für eine Weiterentwicklung der existenzsichernden Leistungen geben kann, erfährt in der Debatte keine Aufmerksamkeit. Dies spiegelt die allgemein sehr geringe Resonanz auf die Empfehlung. In diesem Beitrag wird die Empfehlung 2023/C 41/01 daher in ihren Grundaussagen vorgestellt und in das Kompetenzgefüge und die bisherigen unionsrechtlichen Initiativen zur Bekämpfung von Armut eingeordnet. Schließlich werden Änderungsbedarfe im deutschen Sozialrecht aufgezeigt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.01.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
