Seit Jahrzehnten entscheiden die Richter der fünf Obersten Gerichtshöfe des Bundes für die ordentliche, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit letztinstanzlich über die Auslegung der Gesetze. Gibt es Zweifel, ob Gesetzesbestimmungen dem Grundgesetz der Bundesrepublik bzw. dem EUGemeinschaftsrecht widersprechen, muss das Verfahren ausgesetzt und eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg eingeholt werden. Das veranlasste den damaligen BAG-Präsidenten Prof. Dr. Thomas Dieterich und den Präsidenten des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, Prof. Dr. Peter Hanau bereits 1995 die Tradition zu begründen, im Rahmen eines Europarechtlichen Symposions auf hohem wissenschaftlichen Niveau aktuelle Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-03 |
Seiten 302 - 304
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: