Seit Jahrzehnten entscheiden die Richter der fünf Obersten Gerichtshöfe des Bundes für die ordentliche, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit letztinstanzlich über die Auslegung der Gesetze. Gibt es Zweifel, ob Gesetzesbestimmungen dem Grundgesetz der Bundesrepublik bzw. dem EUGemeinschaftsrecht widersprechen, muss das Verfahren ausgesetzt und eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg eingeholt werden. Das veranlasste den damaligen BAG-Präsidenten Prof. Dr. Thomas Dieterich und den Präsidenten des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, Prof. Dr. Peter Hanau bereits 1995 die Tradition zu begründen, im Rahmen eines Europarechtlichen Symposions auf hohem wissenschaftlichen Niveau aktuelle Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-03 |
Seiten 302 - 304
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