Die Systeme der Alterssicherung in Europa befinden sich in einem grundlegenden Wandel. Den staatlichen Systemen wird zwar nach wie vor die Grundverantwortung für die Alterssicherung zugewiesen; in der Erkenntnis jedoch, dass diese nicht mehr allein diese Aufgabe erfüllen können, bauen nahezu alle Länder private Zusatzsicherungssysteme aus. Dies bedeutet nicht einen Rückzug des Staates aus der Altersvorsorge sondern vielmehr eine Veränderung seiner Rolle. Neben die Bereitstellung staatlicher Sicherungssysteme tritt in zunehmendem Maße die Förderung und Sicherung der ergänzenden Systeme. Der Staat hat sich nicht zurückgezogen; seine Aufgaben sind nur anders und komplexer geworden. Der Beitrag geht dem rechtsvergleichend unter Einschluss der Systeme der neuen Mitgliedstaaten nach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-10 |
Seiten 204 - 210
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