Sozialplanabfindungen haben in der Regel die Funktion wirtschaftliche Nachteile bei Beendigung des Arbeitsvertrags auszugleichen und den Übergang zu einer neuen wirtschaftlichen Absicherung zu erleichtern. Bei der Berechnung spielt das Alter traditionell eine entscheidende Rolle. Es ist zwar für ältere Beschäftigte typischerweise schwieriger eine gleichwertige neue Stelle zu finden. Jedoch rückt ebenso die mögliche Absicherung durch Rentenleistungen näher. Der EuGH hat in verschiedenen Entscheidungen europäische Rahmenbedingungen für die Bemessung von Abfindungen aufgestellt. In diesem Beitrag werden diese Grenzen und ihre Umsetzung durch die nationale Rechtsprechung bei Sozialplanabfindungen erörtert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-03 |
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