Nach der Reform des EBRG im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG (ABl. L 122, S. 28), welche ihrerseits die alte Richtlinie 94/45/EG (ABl. L 254, S. 64) ablöste, wurde es wieder ruhiger um das EBRG. In Deutschland dominieren zwei Fragestellungen: die der Gründung des Europäischen Betriebsrats und die der Durchsetzung der Rechte eines bestehenden Europäischen Betriebsrats. Der vorliegende Beitrag nimmt zu den aktuellen Diskussionen Stellung und blickt am Ende insbesondere auf die Perspektiven, die durch die geplante Europäische Arbeitsbehörde eröffnet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-04 |
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