An den Übergang eines Betriebs oder eines Betriebsteils knüpfen sich spezielle arbeitsrechtliche Folgen, die in diesem Aufsatz zugeschnitten auf die europarechtlichen Vorgaben dargestellt werden sollen. Dabei wird es vor allem um die Rechtsprechung des EuGH gehen, die bei der Frage, wann von einem Betriebs(teil)übergang auszugehen ist, mäandrierend voranschreitet, was kaum Rechtssicherheit bietet. Der Beitrag zeigt die Probleme auf und unterbreitet de lege ferenda Lösungsvorschläge.
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