Die Umsetzung der vier Gleichbehandlungsrichtlinien in das jeweilige nationale Recht führte zu einer Ausweitung des Diskriminierungsschutzes in den Mitgliedstaaten der EU. Im folgenden Beitrag wird exemplarisch untersucht, wie die Mitgliedstaaten die Richtlinien umgesetzt haben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den geschützten Merkmalen, den Sanktionen und den Handlungsmöglichkeiten der nationalen Gleichbehandlungsstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-04-03 |
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