ZESAR
 

Wer darf mitreden: Unterrichtungs- und Anhörungsrechte im Unionsrecht auch für Arbeitnehmerähnliche?

Im Fokus der Betrachtung steht die Frage, ob bzw. inwieweit arbeitnehmerähnlichen Personen auf unionsrechtlicher Ebene Unterrichtungs- und Anhörungsrechte zukommen. Zurückgegriffen wird dabei auf die Definition von wirtschaftlich abhängigen Solo-Selbstständigen nach den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen (2022/C 374/02) zurückgegriffen wird. Die Leitlinien unterscheiden zwischen (1) wirtschaftlich abhängigen Solo-Selbstständigen, die ihre Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber erbringen, und Solo-Selbstständigen, die dieselben oder ähnliche Aufgaben „Seite an Seite“ mit Arbeitnehmern für denselben Auftraggeber erbringen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.02.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 2 / 2026
Veröffentlicht: 2026-02-03