Vom Wiener Kongress zur Genfer Arbeitskonferenz in 200 Jahren
Der mühevolle Weg des Vertragsvölkerrechts bei der Bekämpfung von Sklaverei und Zwangsarbeit
De jure hat Mauretanien als letztes Land der Erde 1980 den Sklavenhandel offiziell abgeschafft, dennoch gibt es nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) heute weltweit mehr Sklaven und Opfer von Menschenhandel als jemals in der Geschichte der Menschheit zuvor. Zum 200. Geburtstag der allerersten, auf dem Wiener Kongress 1815 verabschiedeten zwischenstaatlichen und völkerrechtlichen Empfehlung zur Zurückdrängung des Sklavenhandels hat die Internationale Arbeitsorganisation im Juni 2014 mit einem Protokoll die Kernarbeitsnormen 29 und 105 an heutige Erscheinungsformen der Sklavenarbeit, Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit und Menschenhandel angepasst. Dies gilt es zu würdigen. Zwangsarbeit, Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung sind über die Jahrhunderte hinweg durch zahlreiche internationale und europäische Völkerrechtsakte verboten worden, werden in der globalisierten Arbeitswelt dennoch tagtäglich millionenfach praktiziert. Die Darstellung beleuchtet den langen Weg vom wenig beachteten ersten völkerrechtlichen Empfehlungsvertrag des Wiener Kongresses bis hin zum 2014 von der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) verabschiedeten Protokoll zur Ergänzung der Kernarbeitsnormen zur Bekämpfung der Zwangsarbeit.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.02.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-02-06 |