ZESAR
 

Sozialpolitik: Berufsausübungsfreiheit / Irreführende Werbung

Richtlinie 2005/36/EG; Art. 12 Abs. 1 GG

1. Dem Beschuldigten wird wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten ein Verweis erteilt.
2. Der Beschuldigte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Gebühr wird auf 1.500,– Euro festgesetzt.
(Tenor, kein amtlicher Leitsatz)

Urteil des VG Gießen v. 11.3.2015 – 21 K 1976/13.GI.B – Anmerkung von Dr. Ole Ziegler, Frankfurt / Main

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.02.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-02-04