Rechtliche Rahmenbedingungen einer bürokratiearmen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 (Teil I)
Auskunftsrecht, Berichterstattung und gemeinsame Entgeltbewertung
Am 6. Juni 2023 ist die EU-Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (Entgelttransparenz-Richtlinie/ETRL) in Kraft getreten. Sie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein. Der deutsche Gesetzgeber steht vor der anspruchsvollen Aufgabe, die Vorgaben der Richtlinie in das System des deutschen Arbeitsrechts einzufügen. Der erste Teil des Beitrages wirft einen Blick auf die unionsrechtlichen Vorgaben und nationalen Gestaltungsmöglichkeiten zum Auskunftsrecht. Der zweite Teil, der im nächsten Heft erscheinen wird, befasst sich mit der Berichterstattung und der gemeinsamen Entgeltbewertung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.11.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-04 |