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Neue EU-Standards für Gleichbehandlungsstellen (Teil II)
Ein Regierungsentwurf zwischen Richtlinienumsetzung und Regelungsüberschuss

Im Anschluss an den vorherigen Teil I, nimmt Teil II den vom Bundeskabinett am 6. Mai 2026 beschlossenen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG-ÄndGE) in den Blick. Ziel desselbigen ist es, „Vorgaben der Europäischen Union zum Diskriminierungsschutz in deutsches Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden“. Im Mittelpunkt steht dabei § 27a AGG-E, mit dem eine Schlichtungsstelle mit eigenem Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung geschaffen werden soll. Eine nähere Betrachtung jedoch zeigt, dass ein solches Vorhaben unionsrechtlich nicht geboten ist und sich darüber hinaus gar als dysfunktional erweist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2026.08.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 8 / 2026
Veröffentlicht: 2026-08-03